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   LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12   

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LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12 (https://dejure.org/2012,81305)
LG Halle, Entscheidung vom 13.04.2012 - 2 S 15/12 (https://dejure.org/2012,81305)
LG Halle, Entscheidung vom 13. April 2012 - 2 S 15/12 (https://dejure.org/2012,81305)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Gericht ändert Urteil des AG Halle ab und verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12
    aa) Soweit die Beklagte einwendet, dass die Einziehung der Forderung für die Erstattung des Gutachtens eine Tätigkeit darstellt, die unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fällt, ist dies im Ergebnis, insbesondere unter Berücksichtigung der jüngst vom Bundesgerichtshof getroffenen Entscheidung zur Abtretung von Mietwagenkosten für ein Ersatzfahrzeug im Falle eines Verkehrsunfalls (Urteil vom 31.01.2012 - Az. VI ZR 143/11 - juris), nicht zu bejahen.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12
    bb) Zur Frage der Angemessenheit der Höhe der Gutachtenkosten hat das OLG Naumburg in einer vergleichbaren Konstellation bereits im Jahr 2006 entschieden, dass auch der KFZ-Sachverständige, wenn er aus abgetretenem Recht vorgeht, im Ergebnis einen beliebigen, lediglich nicht offensichtlich überhöhten Preis fordern kann, weil er ebenso wenig wie der geschädigte Zedent zur Ermittlung eines angemessenen und ortsüblichen Entgelts "Marktforschung betreiben" müsse (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 75/00

    Zulässigkeit einer in Form des Urkundenprozesses erhobenen Widerklage

    Auszug aus LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12
    Ferner entspricht das Verhältnis einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit - wie im Verfahren 99 C 4006/10 - zu einer Klage auf Zahlung - wie im vorliegenden Fall - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung demjenigen zwischen einer Zahlungsklage und einer negativen Feststellungsklage, mit welcher das Nichtbestehen eines Zahlungsanspruches geltend gemacht wird; die Rechtshängigkeit einer solchen negativen Feststellungsklage steht aber der Zahlungsklage nicht gem. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entgegen (BGH Urt. v. 28.11.2001, Az. VIII ZR 75/00).
  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 158/06

    Umfang der Rechtskraft eines Zivilurteils hinsichtlich eines abgetretenen

    Auszug aus LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12
    Danach handelt es sich bei der Frage, ob die Klage auf eigene oder abgetretene Ansprüche gestützt wird, nicht um verschiedene rechtliche Begründungen desselben prozessualen Anspruches, sondern um verschiedene Streitgegenstände (BGH Urt. v. 23.07.2008, Az. XII ZR 158/06).
  • AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12. Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 12.02.2016 - 99 C 3902/14
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 24.02.2014 - 99 C 191/13
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 29.12.2014 - 99 C 4334/12
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 12.03.2014 - 99 C 290/13
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 06.11.2015 - 99 C 3766/14
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 30.10.2012 - 99 C 343/11
    Das Landgericht Halle hat mit den Urteilen vom 09.03.2012 (Az. 2 S 289/11) und vom 13.04.2012 (Az.: 2 S 15/12, zuvor AG Halle (Saale), Az. 91 C 645/11) unter Berücksichtigung der vom BGH getroffenen Entscheidung zur Abtretung von Mietwagenkosten für ein Ersatzfahrzeug im Falle eines Verkehrsunfalls (Urteil vom 31.01.2012, Az. VI ZR 143/11,) ausgeführt:.
  • AG Halle/Saale, 18.08.2014 - 99 C 4027/13
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Miss Verhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 28.04.2014 - 99 C 2361/12
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 09.04.2014 - 99 C 3535/12
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